AKM

AKM und LSG

Die AKM-Gesellschaft vertritt Musikschaffende, basierend auf rechtlichen Gegenständen wie dem Urheberrechtsgesetz und dem Verwertungsgesellschaftengesetz. Dem Österreichischen Blasmusikverband sind besonders die Förderung österreichischer Komponist*innen und die Bereitstellung österreichischer Blasmusikliteratur von Bedeutung. Seit längerem wird das Bestreben verfolgt, die administrativen Abläufe zwischen der AKM und den Musikkapellen des Österreichischen Blasmusikverbandes zu erleichtern.

Zwischen der AKM und dem ÖBV besteht ein partnerschaftlicher Vertrag, in dem den Mitgliedskapellen des ÖBV die Bewilligung der Aufführung von Werken grundsätzlich erteilt wird. Im Gegenzug dazu verrechnet die AKM einen jährlichen Pauschalbetrag, der aus einer Kopfquote der einzelnen Musikkapellen errechnet wird. Mit dem Pauschalbetrag sind alle vereinseigenen Veranstaltungen von Musikkapellen, von Bezirks- und Landesverbänden und Veranstaltungen des ÖBV abgedeckt, sofern das Programm der Veranstaltung von folgenden Musikensembles/-kapellen bestritten wird:
• Mitgliedskapellen des Österreichischen Blasmusikverbandes
• Eine oder mehrere Auswahlgruppen einer Musikkapelle, eines Bezirks- oder Landesverbandes bzw. des ÖBV im Auftrag des jeweiligen Verbandes
• Einem Bezirks- oder Landesblasorchester (die Musiker*innen dieser Orchester müssen Mitglieder des ÖBV sein)

Die Abgabefrist der Programmeldungen endet am 31. Jänner des Folgejahres.
Die AKM-Programmeldungen können fortlaufend gemeldet werden und erleichtern somit den Musikvereinen den Meldungsprozess.


AKM-Vereinbarung
Die aktuelle Vereinbarung des ÖBV mit der AKM (Juni 2012) steht HIER als PDF zum Download frei.

ACHTUNG: ab 1. Jänner 2024 gilt eine neue Kopfquote!

Kopfquote per 01.01.2024 exkl. 20% NwSt inkl. 20% MwSt
je Einzelmitglied und Jahr € 8,45 € 10,14
Jugendkapellen je Einzelmitglied und Jahr € 4,25 € 5,10
in Gemeinden bis 500 Einwohner je Einzelmitglied und Jahr € 5,92 € 7,10


> ÖBV Richtlinie für AKM-Meldungen (inkl. neue Kopfquote 2024)

> Neuerungen bei der Programmmeldung (Stand: Dez. 2023)

Allgemeine Informationen über die LSG
Die LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH) ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpret*innen und der Produzent*innen von Tonträgern und Musikvideos. (www.lsg.at)

Inwiefern die LSG für uns Musikvereine von Bedeutung ist und warum und wo man sich registrieren kann, ist hier nachzulesen: > LSG – informieren und registrieren

 

Online-Nutzung melden

Das Urheberrecht gilt auch dann, wenn Musik digital genutzt wird. Für den Upload ins Internet braucht man neben der Klärung der Synchronisationsrechte (also Zustimmung der UrheberInnen bzw. des Musikverlags sowie Tonträgerproduzenten, sog. „Herstellungsrecht“) auch eine Werknutzungsbewilligung von AKM und austro mechana. Bei großen Social Media-Kanälen wie YouTube, Facebook und Instagram hat auch die AKM, wie die meisten internationalen Verwertungsgesellschaften, entsprechende Rahmenvereinbarungen mit diesen Plattformen. 

Für die Nutzung auf solchen Social Media Kanälen ist in der Regel keine gesonderte Werknutzungsbewilligung von AKM und austro mechana notwendig. Allerdings sollte das Hochladen von Inhalten gemeldet werden und kann auch zu Lizenzkosten führen.

Das Hochladen von nicht selbst gemachten Inhalten stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, außer man hat vom Urheber die Zustimmung dazu. Hinzu kommen die Musikrechte / Videorechte, die sehr individuell zu klären sind (Komponist, Verlag, …). 

Unsere Empfehlung: Selbst erstellte Musik sollte auf YouTube hochgeladen und bei anderen Kanälen/Plattformen dann verlinkt werden, da die AKM in Österreich entsprechende Verträge mit YouTube hat. 

AKM - Neuerungen bei der Programmmeldung

Für alle öffentlich aufgeführten Musikprogramme müssen die Musikkapellen grundsätzlich eine Meldung der gespielten Musikstücke bei der AKM abgeben. Wenn für Fremdveranstalter gespielt wird, ist nun neu dabei, dass ein Code, den der Veranstalter mit der Anmeldung bei der AKM erhält, mit der Programmmeldung abgegeben werden muss. Das hat aber auch den großen Vorteil, dass sämtliche Veranstaltungsdaten damit automatisch ausgefüllt werden.

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